Nutzungsvereinbarung
	Bevor Sie zu ILIAS wechseln, akzeptieren Sie die folgenden Nutzungsvereinbarungen.
AGB 
Ilias der VHS des Landkreises Diepholz  (www.vhs-
diepholz.iliasnet.de 
(Stand: Oktober 2020) 
Der personalisierte Portalzugang ermöglicht die Nutzung des Online-Netzwerkes der 
Volkshochschule des Landkreises Diepholz. Es wird vom Eigenbetrieb Volkshochschule des 
Landkreises Diepholz betrieben.  
Mitarbeitende, Lehrende (Kursleitungen, Kurstutoren) und Lernende (Kursmitglieder) 
erhalten mit der Registrierung auf dem Portal, durch den/die Administratoren*innen einen 
personalisierten Zugang. Dieser ermöglicht den Zugang zu den jeweils freigegebenen und 
angeschlossenen Portalangeboten mit einem einzigen Account. 
Das Portal dient als Kommunikationsplattform sowie als interaktive Lern- und 
Arbeitsplattformen, das Fort- und Weiterbildung erwachsener Nutzer mit dem Ziel, die 
individuelle Förderung zu unterstützen und eine Qualifizierung zu ermöglichen. 
Diese AGB gelten für die Nutzung sämtlicher auf dem Portal derzeit und künftig angebotenen 
Dienste und Funktionen unter Verwendung einer einheitlichen Zugangsberechtigung 
(Account). 
a) Ilias 
Präambel 
Das Portal „Ilias“ dient neben der Fort- und Weiterbildung im engeren Sinne auch dem 
Zwecke der Kommunikation und Vernetzung innerhalb der Volkshochschule. 
1. Überlassung und Nutzungsumfang 
1.1 Nutzungsberechtigter Personenkreis 
(1) Nutzungsberechtigte von „Ilias“ sind volljährige Personen sowie Jugendliche mit 
Zustimmung der Sorgeberechtigten, die in einem Beschäftigungs- oder Kundenverhältnis zur 
VHS des Landkreises Diepholz stehen.  
Weiterhin nutzungsberechtigt sind Lernende, die ein Kursangebot der VHS wahrnehmen 
wollen oder bereits wahrgenommen haben. 
(2) Um Kursräume und andere Dienste von „Ilias“ nutzen zu können, müssen Kursleitungen 
von der Volkshochschule als Nutzungsberechtigte angelegt und bestätigt werden. Die 
Bestätigung erfolgt im Zuge der Registrierung oder Zuweisung der VHS. 
(3) Zugänge für hauptamtlich Beschäftigte der VHS (vhs-Mitarbeiter∗innen) werden vom 
Administrator / der Administratorin der Institution angelegt. 
(4) Kursteilnehmer/Lernende erhalten Zugang über die Buchung eines Kurses in ihrer 
Volkshochschule.  
1.2 Anmeldung  der Nutzer∗innen 
(1) Die Nutzung des Portals sowie aller von dort angebotenen Dienste setzt eine einmalige, 
ordnungsgemäße Registrierung unter Angabe der richtigen und vollständigen persönlichen 
Daten der Nutzerin / des Nutzers voraus, insbesondere zu ihrem / seinem Status als 
Kursteilnehmer∗in, Kursleitung oder Online-Tutor∗in sowie zu ihren / seinen etwaigen 
Qualifikationen. 
Personen, die als Kursleitungen „Ilias“ nutzen, werden von der VHS mit den entsprechenden 
Befugnissen angelegt. 
Im Falle einer Änderung von Registrierungsdaten ist die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet, 
diese Änderung unverzüglich per E-Mail an die VHS anzuzeigen. Die VHS ist jederzeit 
berechtigt, einen Nachweis über die Richtigkeit und Aktualität der persönlichen Daten des 
Nutzers zu verlangen. 
1.3. Nutzungsumfang 
(1) Ein Anspruch der Nutzer∗innen auf die Bereitstellung eines bestimmten Dienstes oder 
Leistungsinhalts bzw. auf die Teilnahme an einem solchen Dienst oder Leistungsinhalt 
besteht nicht. 
(2) Die VHS ist jederzeit berechtigt, die Leistungen von „Ilias“ ohne Angabe von Gründen 
ganz oder teilweise einzustellen, zu erweitern oder zu ändern. Ein bestimmter 
Leistungsumfang wird nicht garantiert. Durch die Nutzung der Dienste von „Ilias“ erwerben 
Sie keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten, auf die Sie zugreifen. Eine Nutzung 
der Dienste sowie der downloadfähigen Inhalte ist in Ermangelung einer weitergehenden 
Erlaubnis nur in der VHS genannten Umfang gestattet (Ziff. 2.1. Abs. (3)). Rechtliche 
Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den Diensten oder downloadfähigen Inhalten 
angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden. 
(3) Kursleitungen und hauptamtliche Mitarbeiter∗innen an Volkshochschulen haben Zugang 
zu den Ihnen von der VHS zugewiesenen Bereichen. 
2. Verhaltenspflichten, Haftung und Kündigung 
2.1. Verhaltenspflichten 
(1) Sämtliche Nutzer/-innen sind verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten; sie dürfen dieses 
insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung durch 
Dritte ist das Passwort unverzüglich zu ändern. Zugleich ist der Missbrauch unverzüglich per 
E-Mail unter vhs@vhs-diepholz.de anzuzeigen. Die VHS ist berechtigt, den Account von 
Nutzer∗innen zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch 
unberechtigte Dritte genutzt wird. 
(2) Falls Nutzer∗innen die Befugnis haben, Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken und 
Lichtbilder, auf dem Portal einzustellen, dürfen diese Inhalte keinen strafbaren oder sonst 
rechtswidrigen sowie kommerziellen Inhalt haben oder Angriffe gegen Dritte enthalten. 
Fremde Texte dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden. An 
Lichtbildern und an sonstigen Abbildungen, die nicht vom Berechtigten selbst stammen, 
stehen in der Regel dem Fotografen Urheberrechte zu. Solche Werke dürfen nicht ohne 
Erlaubnis des Fotografen benutzt werden. Darüber hinaus steht Personen, die auf solchen 
Werken abgebildet sind, in der Regel ein Recht am eigenen Bild zu; vor einer 
Bildveröffentlichung ist daher ihre Einwilligung mit der Veröffentlichung einzuholen. 
(3) Kursleitungen und hauptamtliche vhs-Mitarbeiter*innen sind nicht berechtigt, in „Ilias“ 
personenbezogene Daten oder Ablichtungen von Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern 
ohne deren Einwilligung öffentlich zugänglich zu machen bzw. gegen deren Willen weiter 
öffentlich zugänglich zu halten. 
(4) Institutionelle Kooperationspartner tragen Sorge dafür, dass Daten ihrer Mitarbeiter und 
Mitarbeiterinnen sowie ihrer Kursteilnehmer∗innen entsprechend den gesetzlichen 
Datenschutzvorschriften, insbesondere nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neue Fassung, 
2018) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), verarbeitet werden.  
2.2. Haftung 
(1) Jeder Nutzer/jede Nutzerin steht dafür ein, dass er/sie alle Nutzungsrechte an den 
übermittelten Inhalten hat, und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und 
Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. 
(2) Stellt eine Nutzerin / ein Nutzer schuldhaft rechtsverletzende Inhalte ein, ist er / sie 
verpflichtet, die VHS von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegenüber der VHS im 
Zusammenhang mit derartigen Verstößen geltend gemacht werden, auf eigene Kosten 
freizustellen. Er/sie ist weiter verpflichtet, die VHS nach Kräften bei der Anspruchsabwehr zu 
unterstützen. 
(3) Die Haftung der VHS richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen. 
Die VHS haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei einer 
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.  
Ferner haftet die VHS, wenn sie schuldhaft Rechte des Nutzers/der Nutzerin verletzt, die 
diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die 
ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf 
deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), wobei die Haftung 
insoweit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt ist. 
2.3 Kündigung und Beendigung der Nutzung 
(1) Die Beendigung der Nutzung von „Ilias“ tritt für Mitarbeiter*innen durch Beendigung des 
Arbeitsverhältnisses bei der VHS ein. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich bzw. 
notwendig. 
(2) Kursteilnehmer∗innen werden nach Beendigung der Laufzeit von freigeschalteten 
Angeboten durch die VHS gelöscht. 
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund aus § 314 BGB bleibt unberührt. Ein 
wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 
  Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung 
der Kündigung durch die VHS oder die Kursleitung, insbesondere bei Störung des 
Informations- bzw. Lernbetriebs; 
  Ehrverletzungen und Diskriminierungen aller Art gegenüber anderen Nutzer∗innen 
wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder 
Religionszugehörigkeit etc.); 
  Missbrauch der Lernangebote für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder 
für Agitationen aller Art; 
  Wegfall der Voraussetzungen für die Nutzungsberechtigung nach Ziff. 1.1. 
Bei derartigen Verstößen ist die VHS außerdem berechtigt, den Zugang des verantwortlichen 
Nutzers oder der verantwortlichen Nutzerin zu deaktivieren sowie Inhalte auf Servern zu 
sperren und ganz oder teilweise zu löschen. 
(4) Nutzer∗innen, denen die VHS nach Maßgabe von Abs. (3) gekündigt hat, dürfen sich 
nicht erneut als Nutzer∗in anmelden bzw. dies von der VHS verlangen. 
3. Schlussbestimmungen 
(1) Für die Rechtsbeziehungen aus diesem Nutzungsverhältnis gilt deutsches Recht. 
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder 
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.