Nutzungsvereinbarung

Bevor Sie zu ILIAS wechseln, akzeptieren Sie die folgenden Nutzungsvereinbarungen.
AGB
Ilias der VHS des Landkreises Diepholz (www.vhs-
diepholz.iliasnet.de
(Stand: Oktober 2020)
Der personalisierte Portalzugang ermöglicht die Nutzung des Online-Netzwerkes der
Volkshochschule des Landkreises Diepholz. Es wird vom Eigenbetrieb Volkshochschule des
Landkreises Diepholz betrieben.
Mitarbeitende, Lehrende (Kursleitungen, Kurstutoren) und Lernende (Kursmitglieder)
erhalten mit der Registrierung auf dem Portal, durch den/die Administratoren*innen einen
personalisierten Zugang. Dieser ermöglicht den Zugang zu den jeweils freigegebenen und
angeschlossenen Portalangeboten mit einem einzigen Account.
Das Portal dient als Kommunikationsplattform sowie als interaktive Lern- und
Arbeitsplattformen, das Fort- und Weiterbildung erwachsener Nutzer mit dem Ziel, die
individuelle Förderung zu unterstützen und eine Qualifizierung zu ermöglichen.
Diese AGB gelten für die Nutzung sämtlicher auf dem Portal derzeit und künftig angebotenen
Dienste und Funktionen unter Verwendung einer einheitlichen Zugangsberechtigung
(Account).
a) Ilias
Präambel
Das Portal „Ilias“ dient neben der Fort- und Weiterbildung im engeren Sinne auch dem
Zwecke der Kommunikation und Vernetzung innerhalb der Volkshochschule.
1. Überlassung und Nutzungsumfang
1.1 Nutzungsberechtigter Personenkreis
(1) Nutzungsberechtigte von „Ilias“ sind volljährige Personen sowie Jugendliche mit
Zustimmung der Sorgeberechtigten, die in einem Beschäftigungs- oder Kundenverhältnis zur
VHS des Landkreises Diepholz stehen.
Weiterhin nutzungsberechtigt sind Lernende, die ein Kursangebot der VHS wahrnehmen
wollen oder bereits wahrgenommen haben.
(2) Um Kursräume und andere Dienste von „Ilias“ nutzen zu können, müssen Kursleitungen
von der Volkshochschule als Nutzungsberechtigte angelegt und bestätigt werden. Die
Bestätigung erfolgt im Zuge der Registrierung oder Zuweisung der VHS.
(3) Zugänge für hauptamtlich Beschäftigte der VHS (vhs-Mitarbeiterinnen) werden vom
Administrator / der Administratorin der Institution angelegt.
(4) Kursteilnehmer/Lernende erhalten Zugang über die Buchung eines Kurses in ihrer
Volkshochschule.
1.2 Anmeldung der Nutzerinnen
(1) Die Nutzung des Portals sowie aller von dort angebotenen Dienste setzt eine einmalige,
ordnungsgemäße Registrierung unter Angabe der richtigen und vollständigen persönlichen
Daten der Nutzerin / des Nutzers voraus, insbesondere zu ihrem / seinem Status als
Kursteilnehmerin, Kursleitung oder Online-Tutorin sowie zu ihren / seinen etwaigen
Qualifikationen.
Personen, die als Kursleitungen „Ilias“ nutzen, werden von der VHS mit den entsprechenden
Befugnissen angelegt.
Im Falle einer Änderung von Registrierungsdaten ist die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet,
diese Änderung unverzüglich per E-Mail an die VHS anzuzeigen. Die VHS ist jederzeit
berechtigt, einen Nachweis über die Richtigkeit und Aktualität der persönlichen Daten des
Nutzers zu verlangen.
1.3. Nutzungsumfang
(1) Ein Anspruch der Nutzerinnen auf die Bereitstellung eines bestimmten Dienstes oder
Leistungsinhalts bzw. auf die Teilnahme an einem solchen Dienst oder Leistungsinhalt
besteht nicht.
(2) Die VHS ist jederzeit berechtigt, die Leistungen von „Ilias“ ohne Angabe von Gründen
ganz oder teilweise einzustellen, zu erweitern oder zu ändern. Ein bestimmter
Leistungsumfang wird nicht garantiert. Durch die Nutzung der Dienste von „Ilias“ erwerben
Sie keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten, auf die Sie zugreifen. Eine Nutzung
der Dienste sowie der downloadfähigen Inhalte ist in Ermangelung einer weitergehenden
Erlaubnis nur in der VHS genannten Umfang gestattet (Ziff. 2.1. Abs. (3)). Rechtliche
Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den Diensten oder downloadfähigen Inhalten
angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden.
(3) Kursleitungen und hauptamtliche Mitarbeiterinnen an Volkshochschulen haben Zugang
zu den Ihnen von der VHS zugewiesenen Bereichen.
2. Verhaltenspflichten, Haftung und Kündigung
2.1. Verhaltenspflichten
(1) Sämtliche Nutzer/-innen sind verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten; sie dürfen dieses
insbesondere nicht an Dritte weitergeben. Im Falle einer widerrechtlichen Nutzung durch
Dritte ist das Passwort unverzüglich zu ändern. Zugleich ist der Missbrauch unverzüglich per
E-Mail unter vhs@vhs-diepholz.de anzuzeigen. Die VHS ist berechtigt, den Account von
Nutzerinnen zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch
unberechtigte Dritte genutzt wird.
(2) Falls Nutzerinnen die Befugnis haben, Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken und
Lichtbilder, auf dem Portal einzustellen, dürfen diese Inhalte keinen strafbaren oder sonst
rechtswidrigen sowie kommerziellen Inhalt haben oder Angriffe gegen Dritte enthalten.
Fremde Texte dürfen nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden. An
Lichtbildern und an sonstigen Abbildungen, die nicht vom Berechtigten selbst stammen,
stehen in der Regel dem Fotografen Urheberrechte zu. Solche Werke dürfen nicht ohne
Erlaubnis des Fotografen benutzt werden. Darüber hinaus steht Personen, die auf solchen
Werken abgebildet sind, in der Regel ein Recht am eigenen Bild zu; vor einer
Bildveröffentlichung ist daher ihre Einwilligung mit der Veröffentlichung einzuholen.
(3) Kursleitungen und hauptamtliche vhs-Mitarbeiter*innen sind nicht berechtigt, in „Ilias“
personenbezogene Daten oder Ablichtungen von Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern
ohne deren Einwilligung öffentlich zugänglich zu machen bzw. gegen deren Willen weiter
öffentlich zugänglich zu halten.
(4) Institutionelle Kooperationspartner tragen Sorge dafür, dass Daten ihrer Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen sowie ihrer Kursteilnehmerinnen entsprechend den gesetzlichen
Datenschutzvorschriften, insbesondere nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neue Fassung,
2018) und Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), verarbeitet werden.
2.2. Haftung
(1) Jeder Nutzer/jede Nutzerin steht dafür ein, dass er/sie alle Nutzungsrechte an den
übermittelten Inhalten hat, und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und
Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden.
(2) Stellt eine Nutzerin / ein Nutzer schuldhaft rechtsverletzende Inhalte ein, ist er / sie
verpflichtet, die VHS von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegenüber der VHS im
Zusammenhang mit derartigen Verstößen geltend gemacht werden, auf eigene Kosten
freizustellen. Er/sie ist weiter verpflichtet, die VHS nach Kräften bei der Anspruchsabwehr zu
unterstützen.
(3) Die Haftung der VHS richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen.
Die VHS haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei einer
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Ferner haftet die VHS, wenn sie schuldhaft Rechte des Nutzers/der Nutzerin verletzt, die
diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), wobei die Haftung
insoweit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt ist.
2.3 Kündigung und Beendigung der Nutzung
(1) Die Beendigung der Nutzung von „Ilias“ tritt für Mitarbeiter*innen durch Beendigung des
Arbeitsverhältnisses bei der VHS ein. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich bzw.
notwendig.
(2) Kursteilnehmerinnen werden nach Beendigung der Laufzeit von freigeschalteten
Angeboten durch die VHS gelöscht.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund aus § 314 BGB bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten trotz vorangehender Abmahnung und Androhung
der Kündigung durch die VHS oder die Kursleitung, insbesondere bei Störung des
Informations- bzw. Lernbetriebs;
Ehrverletzungen und Diskriminierungen aller Art gegenüber anderen Nutzerinnen
wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder
Religionszugehörigkeit etc.);
Missbrauch der Lernangebote für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder
für Agitationen aller Art;
Wegfall der Voraussetzungen für die Nutzungsberechtigung nach Ziff. 1.1.
Bei derartigen Verstößen ist die VHS außerdem berechtigt, den Zugang des verantwortlichen
Nutzers oder der verantwortlichen Nutzerin zu deaktivieren sowie Inhalte auf Servern zu
sperren und ganz oder teilweise zu löschen.
(4) Nutzerinnen, denen die VHS nach Maßgabe von Abs. (3) gekündigt hat, dürfen sich
nicht erneut als Nutzerin anmelden bzw. dies von der VHS verlangen.
3. Schlussbestimmungen
(1) Für die Rechtsbeziehungen aus diesem Nutzungsverhältnis gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.